Info/AGB

 Kontakt-Info

 

Adresse:

Andrea Buck

Grootkoppelstr. 30

22844 Norderstedt

     

Telefon/Fax

049 /  040 - 5222400

E-Mail

info@buckys.de

Standort

    Norderstedt / Hamburg

 


 

 

    www.Buckys.de

 

AGB

1. Allgemeines

1.1. Sämtliche Rechtsgeschäfte erfolgen unsererseits ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, es sei denn, es wird im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart. Dies gilt insbesondere für alle Angebote, Verträge sowie Lieferungen.

1.2. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen oder Bestimmungen dieser Verkaufs- oder Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen einschließlich der Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, für diesen Fall anstelle der unwirksamen Bedingungen eine solche Bedingung zu verabreden, die wirksam ist und Zweck der unwirksamen Bedingung insbesondere auch wirtschaftlich am nächsten kommt.

1.3. Soweit der Käufer über eigene AGB verfügt und insbesondere Einkaufsbedingungen verfügt, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese gilt auch dann, wenn uns diese Bedingungen bekannt werden, nachdem unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen dem Käufer zugegangen sind.

1.4. Soweit wir im Rahmen der Geschäftsbedingungen gegenüber dem Käufer insbesondere aus Kulanzgründen auf die Geltendmachung unserer vertraglichen Rechte im Einzelfall verzichten, so bedeutet dies keinen generellen Verzicht auf die Ausübung unserer vertraglichen Rechte.

 

2. Angebote

2.1. Wir behalten uns vor, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn wir nicht unsererseits rechtzeitig und ordnungsgemäß selbst beliefert werden. Vorstehendes Rücktrittsrecht existiert im Verhältnis zu Nichtkaufleuten allerdings nur dann, wenn die Nichtbelieferung ihre Ursache nicht in einem Vertretenmüssen unsererseits findet.

2.2. Sämtliche Angaben in unseren Prospekten und Abbildungen, Beschreibungen und insbesondere Preislisten stellen nur bestmöglichst ermittelte Angaben dar, die ohne gesonderte Erklärung nicht zugesichert gelten. Dieses gilt insbesondere auch für mitgeteilte Maße und Gewichte.

2.3. Soweit Dritte - insbesondere Handelsvertreter und angestellte Reisende - unsere Produkte vertreiben, sind sie mangels besonderer Vollmacht nicht berechtigt, in unserem Namen und mit Wirkung für und gegen uns Erklärungen abzugeben.

 

3. Preise

3.1. Die in unserem Werbe- und Informationsmaterial (insbesondere Preislisten und Prospekte oder Angebots-Schriften-vgl. 2.1.) enthaltenen Preise sind grundsätzlich Netto-Preise, auf die die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 16 %) aufgeschlagen wird.

3.2. Insbesondere bei Dauerlieferungen gelten von uns bestätigte Preise nur bei der vollen Annahme der bestellten und bestätigten Liefermenge. Soweit sich die Einstandspreise für das jeweilige von uns verkaufte Produkt ändert (etwa Ausfuhr- oder Einfuhrzölle, Transportkosten, Einkaufspreise, Wechselkursschwankungen) so sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu erhöhen.

 

4. Lieferung

4.1. Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft. (Norderstedt).

4.2. Soweit von uns Ablade-, Versand-, Abgangs- oder Ankunftzeiten genannt werden, sind diese grundsätzlich unverbindlich - soweit nicht anderes vereinbart und zugesichert ist.

 

5. Leistungshindernisse

5.1. Der Vertragsabschluß erfolgt vorbehaltlich der für die Belieferung an uns erforderlichen Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenzen.

5.2. Bei höherer Gewalt (etwa Krieg, Revolution, Unwetter oder politischen Umwälzungen) und bei sämtlichen sonstigen Umständen, die unsererseits nicht zu vertreten sind (etwa auch Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder äußere Betriebsstörungen) insbesondere auch bei Störung im betrieblichen Ablauf unserer Vorlieferanten, welche unsererseits nicht erkennbar waren und auch bei Transportschwierigkeiten des Vorlieferanten und bei Problemen in der Verbringung der Ware an uns trotz sorgfältiger Auswahl des Frachtunternehmens, sind wir berechtigt, die Lieferung des Kaufgegenstandes bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder eines hierauf beruhenden Unvermögens hinauszuschieben. Dieses gilt auch, wenn die Lieferung nur teilweise nicht rechtzeitig aufgrund der vorbeschriebenen Umstände möglich ist.

Ist nicht absehbar, wann das vorbeschriebene Leistungshindernis beseitigt ist, so sind wir auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise (soweit nämlich noch nicht erfüllt) zurückzutreten. Das teilweise Rücktrittsrecht gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Käufer von Interesse ist. Für den Fall des Rücktritts verbleibt es bei den vertraglichen Verpflichtungen im Bezug auf eine etwaig bereits erfolgte Teillieferung. Im übrigen gibt es keinerlei gegenseitige Rechte und Pflichten, es sei denn, dass die Lieferstörung in der Sphäre des Käufers Ihren Grund findet.

5.3. Für Schäden des Käufers haften wir nur, wenn diese darauf beruhen, dass unsererseits durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen eine Pflichtverletzung bei der Vertragsverhandlung oder eine Vertragsverletzung nach Vertragsabschluß in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise begangen wurde. Gleiches gilt für die Delikthaftung.

5.4. Ist ein Liefertermin datumsmäßig ausdrücklich vereinbart und kann er aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, so wird von uns eine Nachlieferfrist von 2 Wochen gewährt. Soweit die vorgenannte Nachfrist oder eine andere angemessene vom Käufer gesetzte Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

5.5. Ein jeglicher Schadensersatz ist der Höhe nach begrenzt auf den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn der Käuferpartei und zwar in der Höhe, in der ein Schaden bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände die von uns bekannt waren oder hätten uns bekannt sein müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte vorausgesehen werden müssen, vertragsuntypische und nicht adäquat vorhersehbare Schäden sind nicht ersatzfähig.

 

6. Zahlung

6.1. Sämtliche Rechnungen sind - mangels anderweitiger individueller Vereinbarung - innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang vom Käufer ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungserstellung setzt nicht die vorherige Lieferung sondern nur die Lieferbereitschaft und sofortige Übergabefähigkeit am Erfüllungsort voraus. Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung gezahlt (Eingang bei uns, siehe 6.3) so sind wir berechtigt, auch ohne Mahnung die bei der Hamburger Sparkasse / Deutsche Bank AG banküblichen durchschnittlichen Kontokorrentkreditzinsen zusätzlich dem Käufer in Rechnung zu stellen.

6.2. Soweit im Einzelfall ein Skontoabzug für den Fall einer Zahlung innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist vereinbart wird, so setzt diese Vereinbarung als aufschiebende Bedingung voraus, dass sämtliche vorhergehenden berechneten Warenkäufe innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Käufer bezahlt werden/ wurden.

6.3. Eine Zahlungsverpflichtung - abgesehen von der Bezahlung - gilt erst dann als erfüllt, wenn der betreffende Rechnungsbetrag endgültig unserem Konto gutgeschrieben wurde. Dieses gilt auch bei Zahlungen per Scheck.

6.4. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert soweit keine anderen Regelungen und Vereinbarungen getroffen wurden.

6.5. Eine jegliche Stundungsvereinbarung zwischen uns und dem Käufer steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Käufer hinsichtlich weiterer Forderungen uns gegenüber nicht in Zahlungsverzicht gerät.

6.6. Soweit sich nach Vertragsabschluß herausstellt, dass die Vermögensverhältnisse des Kunden im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit zur Erfüllung unserer Forderung aus dem Warenverkauf zweifelhaft sind, so sind wir berechtigt, die Auslieferung und Übergabe des Kaufgegenstandes von der Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig zu machen. Erfolgt die Kaufpreiszahlung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist und einer Nachfrist von weiteren 5 Tagen, so können wir vom Vertrage zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen - ohne dass beiderseits ein Anspruch auf weitere Vertragserfüllung besteht.

6.7. Unsere Rechnungen gelten käuferseits als inhaltlich anerkannt, wenn der Käufer dem Rechnungsinhalt nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung uns gegenüber in schriftlicher Weise widerspricht. Wir werden den Käufer auf jeder unserer Rechnungen über seine Widerspruchspflicht gesondert unterrichten.

6.8. Der Käufer verzichtet uns gegenüber auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus einer früheren Geschäftsverbindung oder aus anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung, soweit solche Rechte nicht auf demselben konkreten Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist seitens unseres Käufers im übrigen nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgelegt und im übrigen zur Zahlung fällig sind.

6.9. Bei Kaufleuten als Kunden sind wir berechtigt, diesen für jede Mahnung wegen Nichtzahlung einer Rechnung innerhalb der in 6.1. Satz 1 gesetzten Frist ein Kostentgelt von EUR 5,00 je Mahnschreiben zu berechnen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösung von Schecks und Wechseln, unser Eigentum.

7.2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

7.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gem. Ziff. 7.5. auf uns auch tatsächlich übergehen.

7.4. Die Befugnis des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch uns infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.

7.5. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und der Käufer tritt die an Ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung an.

7.6. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers. In diesem Fall sind wir nach rechtzeitiger Ankündigung unserer Verwertungsmaßnahmen und Setzung einer letzten Zahlungsfrist von 5 Tagen für den Fall der Nichtzahlung vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Förderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns abgetretenen Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

7.7. Übersteigt der Fakturenwert der für uns bestehenden Sicherheit (Rechnungswert der voraus abgetretenen Forderungen) unsere Forderungen (einschließlich Nebenforderungen z.B. Zinsen, Kosten) insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung von uns beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.

7.8. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

7.9. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Lieferungsgegenstand zurück, so liegt nur ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

7.10. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu sichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die Ihm aus Schäden oder oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Ersatzverpflichteten zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Wir nehmen die Abtretung an.

7.11. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, bestehen.

 

8. Mängelrüge

8.1. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Ihre vertragliche Beschaffenheit zu untersuchen. Die Oblegenheiten der §§ 377, 378 des Handelsgesetzbuches gelten mit der Maßgabe, dass der Käufer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, alle erkennbaren und der Käufer, der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb 7 Tagen nach der Auslieferung und dem Eintreffen der Ware beim Kunden bei uns schriftlich unter Spezifizierung anzuzeigen hat. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns gegenüber schriftlich bekannt zu geben. Auch Transportschäden sind uns gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Käufer hat auch die Pflicht, eine derartige Anzeige gegenüber dem Frachtführer zu tätigen.

8.2. Handelsübliche oder technisch bedingte geringe und wertmäßig unerhebliche Abweichungen von Sortiment, Qualität, Farbe, Maßgenauigkeit, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Kaufwaren (insbesondere im Verhältnis der Ware untereinander sowie in Bezug auf unsere Prospekte und Listen) können nicht beanstandet werden, es sei denn, wir haben ausdrücklich eine diesbezügliche spezielle Zusicherung mit anderweitigem Inhalt individuell erteilt. Unterschiedliche Farbnuancen der von uns gelieferten Textilien können grundsätzlich nicht beanstandet werden, weder in geschlossenen Lieferungen, noch bei Lieferungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Sollten von uns zugesicherte Eigenschaften der von uns gelieferten Waren nicht eintreten, so sind wir gegenüber dem Käufer berechtigt und von Ihm ausdrücklich beauftragt, ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen nach unserer Wahl über die Feststellung dieser Eigenschaften zu bestellen. Die Kosten dieses Gutachtens gehen zu Lasten des Käufers.

8.3. Soweit individuell nichts anderes vereinbart, übernehmen wir für die Eignung der Waren im Hinblick auf den käuferseits bestimmten Verwendungszweck keine Gewähr. Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche des Käufers gilt zum Grunde und der Höhe das oben zu Ziffer 5.3 und Ziffer 5.5 ausgeführte entsprechend.

8.4. Soweit wir unsererseits über Beanstandungen mit dem Kunden verhandeln, verzichten wir damit nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend erfolgt ist.

8.5. Der Käufer verliert sein Recht zur Mängelrüge, wenn die an Ihn gelieferte und von Ihm beanstandete Ware in irgendeiner Weise von Ihm weiterverarbeitet oder bearbeitet und insbesondere verändert worden ist.

 

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile - auch für Wechsel- und Scheckklagen - ist, sofern unser Kunde Vollkaufmann ist oder es sich bei Ihm um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, unser Unternehmenssitz (derzeit Norderstedt) Diese Gerichtsstandvereinbarung wird auch für den Fall getroffen, in denen der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.